Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Übersetzung dient nur zur Information. Rechtsverbindlich ist allein die französische Fassung.
Artikel 1. Identifikation und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen der REIDROCHA EURL (Einpersonen-GmbH) mit einem Stammkapital von 2.000 €, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) Mulhouse unter der Nr. 888 435 914, USt-IdNr. FR51888435914, Sitz: 17 rue du Jura, 68440 Dietwiller, Frankreich (nachfolgend „REIDROCHA“).
Sie richten sich ausschließlich an Geschäftskunden (Unternehmen, Vereine, Gebietskörperschaften, Freiberufler), die für Zwecke ihrer beruflichen Tätigkeit handeln, in Frankreich und im Ausland (nachfolgend „der Kunde“). Verkäufe an Privatpersonen fallen nicht unter diese AGB.
Gemäß Artikel L441-1 des Code de commerce (französisches Handelsgesetzbuch) bilden sie die alleinige Grundlage der Geschäftsbeziehung und haben Vorrang vor den Einkaufsbedingungen des Kunden, sofern REIDROCHA nicht schriftlich und unterzeichnet etwas anderes vereinbart hat.
Artikel 2. Angebot und Auftrag
Für jede Leistung wird ein Angebot erstellt, das den Inhalt jeder Pauschale beschreibt und das 30 Tage gültig ist. Der Auftrag wird verbindlich mit Eingang des mit dem Vermerk „bon pour accord“ (einverstanden) unterzeichneten Angebots und Zahlung der Anzahlung. Mit der Unterzeichnung des Angebots werden diese AGB anerkannt, die dem Angebot beigefügt oder unter www.reidrocha.com/cgv abrufbar sind.
Jede im Angebot nicht vorgesehene Anfrage wird in einem Zusatzangebot erfasst oder gemäß Artikel 3 nach Zeitaufwand abgerechnet.
Die Leistungen werden als Pauschalen angeboten. Jede Pauschale bildet ein in sich geschlossenes und unteilbares Ganzes, das als Einheit konzipiert und kalkuliert ist. Die im Angebot aufgeführten Arbeitsschritte und Liefergegenstände informieren den Kunden über den Inhalt der Leistung; sie stellen weder eine Aufschlüsselung des Preises noch eine Liste von Bestandteilen dar, die einzeln bestellt, gestrichen oder abgerechnet werden können. Der Kunde kann daher nicht verlangen, dass ein Teil einer Pauschale gegen eine Preisminderung entfällt, und die Nichtinanspruchnahme eines enthaltenen Bestandteils begründet keinerlei Minderung oder Erstattung.
Sind in einem Angebot mehrere Pauschalen für dasselbe Projekt aufgeführt, vereinbaren die Parteien ausdrücklich deren Unteilbarkeit im Sinne von Artikel 1186 des Code civil (französisches Zivilgesetzbuch): Die Annahme des Angebots gilt als Annahme sämtlicher darin aufgeführten Pauschalen.
Artikel 3. Preise
Die Preise verstehen sich in Euro ohne Steuern; die Mehrwertsteuer wird, sofern geschuldet, zum geltenden Satz hinzugerechnet. Sofern im Angebot keine Pauschale vorgesehen ist, wird der Zeitaufwand pro halbem Tag abgerechnet, nach der zum Angebotsdatum gültigen Preisliste, die auf Anfrage mitgeteilt wird.
Nicht enthalten sind, sofern im Angebot nicht anders angegeben: Druck- und Herstellungskosten, Einkäufe bei Dritten (lizenzierte Fotos und Schriften, Hosting, Domainname, Werbeflächen) sowie Fahrtkosten über 50 km ab Dietwiller hinaus, die zu den tatsächlichen Kosten oder nach Kilometerpauschale weiterberechnet werden.
REIDROCHA gewährt keine Preisnachlässe aufgrund des Status des Kunden.
Artikel 4. Zahlung
Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 40 % des Bruttoangebotsbetrags fällig. Der Restbetrag wird bei Lieferung oder, bei Ratenzahlung, nach dem im Angebot vorgesehenen Zahlungsplan in Rechnung gestellt (Artikel 7). Wiederkehrende Leistungen werden monatlich abgerechnet.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar, per Banküberweisung oder, bei monatlichen Leistungen, per SEPA-Lastschrift. Für vorzeitige Zahlung wird kein Skonto gewährt.
Artikel 5. Zahlungsverzug
Jeder Zahlungsverzug führt von Rechts wegen, ab dem Tag nach dem Fälligkeitsdatum und ohne vorherige Mahnung, zu:
- Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank auf ihr jüngstes Refinanzierungsgeschäft angewandten Zinssatzes zuzüglich 10 Prozentpunkten;
- einer Pauschale für Beitreibungskosten von 40 € pro Rechnung (Artikel L441-10 und D441-5 des Code de commerce), unbeschadet eines weitergehenden Schadensersatzes gegen Nachweis.
Nach einer Mahnung, die 8 Tage lang erfolglos geblieben ist, kann REIDROCHA ihre Leistungen sowie die Übergabe der Dateien aussetzen, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist, ohne dass der Kunde eine Entschädigung verlangen kann.
Artikel 6. Ablauf der Arbeiten und Freigabe
Sofern im Angebot nicht anders angegeben, umfasst eine kreative Leistung zwei Gestaltungsentwürfe und drei Korrekturschleifen für den gewählten Entwurf. Zusätzliche Korrekturen sowie jede Änderung nach der Freigabe werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
Bei der Erstellung einer Website kann der Kunde innerhalb von zwei Monaten ab der Lieferung seine Änderungswünsche schriftlich mitteilen, und zwar in höchstens drei gebündelten Korrekturschleifen. Nach Ablauf dieser Frist oder nach drei Korrekturschleifen gilt die Website als abgenommen, und jede Änderung wird nach Zeitaufwand abgerechnet.
Jede Phase wird schriftlich freigegeben (E-Mail genügt). Vor jedem Druck unterzeichnet der Kunde eine Druckfreigabe; nach der Unterzeichnung ist er allein für darin enthaltene Fehler verantwortlich.
Artikel 7. Ratenzahlung, Inbetriebnahme und Übergabe digitaler Leistungen
Die Zahlung einer digitalen Leistung (Website, Web- oder Mobile-App, Automatisierung, Skript usw.) kann in Raten erfolgen; Anzahl, Höhe und Termine der Raten sind im Angebot festgelegt.
Während der Erstellung wird die Leistung auf einem Vorschau- und Testbereich von REIDROCHA entwickelt und gehostet, auf dem der Kunde sie jederzeit ansehen, testen und freigeben kann. Die Bereitstellung der endgültigen Version in diesem Bereich gilt als Lieferung im Sinne von Artikel 6.
Die Inbetriebnahme beim Hosting des Kunden, die Übergabe der Zugänge (Hosting, Domainname, Administration, Passwörter) und der Dateien sowie die in Artikel 10 vorgesehene Übertragung der Nutzungs- und Verwertungsrechte erfolgen erst nach vollständigem Eingang der letzten Rate. Bis dahin behält REIDROCHA die wichtigsten Zugänge, und die gelieferten Elemente bleiben ihr Eigentum (Eigentumsvorbehalt, Artikel 2367 des Code civil [französisches Zivilgesetzbuch]).
Schließt REIDROCHA das Hosting oder den Domainnamen im Auftrag des Kunden ab, verwaltet sie diese und hält sie bis zur vollständigen Zahlung aktiv; danach überträgt sie sie auf den Namen des Kunden. Der vom Kunden gewählte Domainname steht dem Kunden zu: REIDROCHA darf ihn weder behalten noch für einen anderen Kunden nutzen und überträgt ihn, sobald die Zahlung vollständig erfolgt ist.
Wird die Leistung auf Wunsch des Kunden und mit schriftlicher Zustimmung von REIDROCHA vor der vollständigen Zahlung in Betrieb genommen, gilt dies nicht als Rechteübertragung, die erst mit der vollständigen Zahlung erfolgt.
Bei einer unbezahlten Rate gilt Artikel 5 (Verzugszinsen, Beitreibungspauschale und Aussetzung nach einer 8 Tage lang erfolglosen Mahnung). Die Aussetzung kann die laufenden Arbeiten und den Zugang zum Vorschau- und Testbereich betreffen; sie endet mit der Zahlung und bleibt verhältnismäßig: REIDROCHA löscht niemals Inhalte des Kunden, und die vom Kunden gelieferten Texte, Bilder und personenbezogenen Daten bleiben seine und werden ihm auf einfache Anfrage zurückgegeben, unabhängig vom Stand der Zahlungen.
Artikel 8. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt die erforderlichen Inhalte, Informationen und Freigaben fristgerecht zur Verfügung. Er garantiert, Inhaber der Rechte zu sein, die an den von ihm übermittelten Texten, Bildern, Logos und Marken bestehen, und stellt REIDROCHA insoweit von allen Ansprüchen Dritter frei.
Jede Verzögerung seitens des Kunden verschiebt den Zeitplan entsprechend. Wartet ein Projekt länger als drei Monate auf den Kunden, kann REIDROCHA die erbrachten Arbeiten in Rechnung stellen und das Projekt abschließen.
Artikel 9. Fotoshootings und Dreharbeiten
Das Angebot legt die Dauer vor Ort und die Anzahl der gelieferten Dateien fest. Sofern nicht anders angegeben, umfasst ein halbtägiges Shooting die Auswahl und Lieferung von 30 retuschierten Fotos in hoher Auflösung; weitere Fotos werden pro Stück berechnet. Rohdateien werden nicht übergeben.
Der Kunde holt die erforderlichen Einwilligungen der fotografierten oder gefilmten Personen sowie der Eigentümer der Örtlichkeiten ein. Bei einer Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin werden 50 % der geplanten Leistung berechnet; verhindern Witterungsbedingungen eine Außenaufnahme, wird der Termin kostenlos verschoben.
Artikel 10. Geistiges Eigentum
REIDROCHA bleibt Inhaberin der Urheberrechte an ihren Werken bis zur vollständigen Bezahlung des Preises.
Nach vollständiger Bezahlung überträgt REIDROCHA dem Kunden ausschließlich die Rechte zur Vervielfältigung, öffentlichen Wiedergabe und Bearbeitung an den im Angebot aufgeführten endgültigen Werken, für die darin bezeichneten Medien und Verwendungen, weltweit und für eine Dauer von 10 Jahren, gemäß Artikel L131-3 des Code de la propriété intellectuelle (französisches Gesetzbuch über geistiges Eigentum). Jede andere Nutzung bedarf eines Nachtrags.
Nicht gewählte Entwürfe, Skizzen und Arbeitsdateien bleiben Eigentum von REIDROCHA. Quelldateien werden nur übergeben, wenn das Angebot dies vorsieht. Bei Dritten lizenzierte Elemente (Bilder, Schriften, Musik) unterliegen weiterhin ihrer jeweiligen Lizenz.
REIDROCHA garantiert nicht, dass ein Name oder Logo als Marke verfügbar ist; eine Recherche nach älteren Rechten beim INPI kann auf Angebot durchgeführt werden.
Artikel 11. Quellcode, Archivierung und spätere Änderungen
Der Quellcode jeder von REIDROCHA erstellten digitalen Leistung, die Code enthält (Website, Web- oder Mobile-App, Automatisierung, Skript usw.), nachfolgend die „Leistung“, wird in einem privaten Repository auf GitHub archiviert, einem Online-Dienst zur Speicherung und Archivierung von Code, der den vollständigen Versionsverlauf aufbewahrt und nur REIDROCHA und den von ihr autorisierten Personen zugänglich ist; diese Repositorys sind privat, niemals öffentlich.
Die an den Kunden gelieferte und von ihm abgenommene Version der Leistung (Artikel 6) wird dort unverändert und mit ihrem Datum archiviert. Der Kunde kann eine Kopie dieser gelieferten Version anfordern, also der Dateien der Leistung in der in Betrieb genommenen Form, sobald der Preis vollständig bezahlt ist (Artikel 7); die Übergabe von Quell- und Arbeitsdateien richtet sich weiterhin nach Artikel 10.
Jede Änderung der Leistung, die nach der Lieferung vom Kunden oder von Dritten vorgenommen wird (ein anderer Entwickler, Webmaster oder Dienstleister, ein hinzugefügtes Plugin oder Modul, die Aktualisierung eines angebundenen Dienstes, ein Wechsel des Hostings oder Servers usw.), erfolgt in deren alleiniger Verantwortung. REIDROCHA übernimmt keine Gewähr für eine von anderen geänderte Leistung und haftet nicht für daraus entstehende Funktionsstörungen.
Auf Anfrage kann REIDROCHA die Leistung anhand der archivierten Version wiederherstellen. Diese Wiederherstellung sowie jede Behebung von Änderungen Dritter erfolgt auf Angebot und wird zu den geltenden Preisen berechnet.
Artikel 12. Referenznennung
Sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht, darf REIDROCHA seinen Namen nennen und die erstellten Arbeiten in ihrem Portfolio, auf ihrer Website und in ihren sozialen Netzwerken zeigen, sobald das Projekt veröffentlicht wurde.
Artikel 13. Empfehlung eines Neukunden
Ein Kunde, der REIDROCHA einen Neukunden vorstellt (der „Empfehlende“), erhält einen Rabatt auf seine nächste Rechnung zu folgenden Bedingungen:
- der Neukunde wird REIDROCHA vor der Unterzeichnung seines Vertrags gemeldet (eine einfache Nachricht genügt) und ist nicht bereits Kunde von REIDROCHA; wurde er von mehreren Personen empfohlen, erhält die Person den Rabatt, die ihn zuerst gemeldet hat;
- der Rabatt beträgt 10 % des Nettobetrags der nächsten Rechnung des Empfehlenden und erhöht sich auf 15 %, wenn der erste vom Neukunden unterzeichnete Vertrag 2.000 € netto oder mehr beträgt, höchstens jedoch 300 € netto pro Empfehlung;
- er wird erst gewährt, wenn der Vertrag des Neukunden unterzeichnet und dessen erste Zahlung bei REIDROCHA eingegangen ist;
- es handelt sich um einen Rabatt auf die eigenen künftigen Leistungen des Empfehlenden, niemals um eine Provision, eine Zahlung oder einen Prozentsatz der vom Neukunden gezahlten Beträge; er hat keinen Einfluss auf die dem Neukunden angebotenen Preise;
- er kann auf einer Rechnung genutzt werden, die innerhalb von 12 Monaten nach seiner Gewährung ausgestellt wird; er ist nicht mit anderen Angeboten kombinierbar und weder erstattungsfähig noch in bar auszahlbar;
- er wird der juristischen Person oder dem Unternehmer gewährt, der Inhaber des Kundenkontos ist, niemals persönlich einem Mitarbeiter oder einer Führungskraft ohne Wissen seines Unternehmens, um jedes Risiko der Bestechung im geschäftlichen Verkehr auszuschließen (Artikel 445-1 des Code pénal [französisches Strafgesetzbuch]).
Diese Regelung gilt nicht, wenn das Berufsrecht des Kunden ihm untersagt, für die Vorstellung eines Kunden einen Vorteil anzunehmen, insbesondere für Rechtsanwälte (Artikel 11.3 des Règlement intérieur national [französische Berufsordnung der Rechtsanwälte]) und Ärzte und Gesundheitsberufe (Artikel R.4127-24 des Code de la santé publique [französisches Gesetzbuch über die öffentliche Gesundheit]), und auch nicht für öffentliche Stellen. REIDROCHA kann sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft beenden, ohne Auswirkung auf bereits erworbene Rabatte.
Artikel 14. Haftung
REIDROCHA schuldet eine Bemühungspflicht (obligation de moyens). Sie garantiert keine geschäftlichen Ergebnisse, Reichweiten oder Suchmaschinenplatzierungen, die von externen Faktoren abhängen. Ihre Haftung ist auf unmittelbare Schäden beschränkt und auf den Nettobetrag des betreffenden Auftrags begrenzt, bei monatlichen Leistungen auf den der letzten 12 Monate. Sie haftet nicht für Funktionsstörungen, die auf Änderungen einer digitalen Leistung durch den Kunden oder Dritte nach der Lieferung zurückgehen (Artikel 11).
Artikel 15. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine Nichterfüllung, die auf ein Ereignis höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Code civil (französisches Zivilgesetzbuch) zurückzuführen ist. Dauert das Hindernis länger als 60 Tage, kann jede Partei den Vertrag schriftlich kündigen; die erbrachten Arbeiten bleiben geschuldet.
Artikel 16. Kündigung
Bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung einer Partei, die 15 Tage nach einer Mahnung nicht behoben ist, kann die andere Partei den Vertrag per Einschreiben kündigen. Bricht der Kunde das Projekt ab, verbleibt die Anzahlung bei REIDROCHA, und darüber hinaus erbrachte Arbeiten werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
Artikel 17. Unterauftragsvergabe und Vertraulichkeit
REIDROCHA kann einen Teil der Arbeiten an Partner (Druckereien, Entwickler, Videografen) vergeben und bleibt dem Kunden gegenüber für deren Ausführung verantwortlich. Jede Partei behandelt die von der anderen erhaltenen nicht öffentlichen Informationen während der Vertragslaufzeit und drei Jahre darüber hinaus vertraulich.
Artikel 18. Personenbezogene Daten
REIDROCHA verarbeitet die Daten ihrer Kunden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und, für ihre Schweizer Kunden, gemäß dem Bundesgesetz über den Datenschutz. Verarbeitet REIDROCHA Daten im Auftrag des Kunden (Website, Newsletter, soziale Netzwerke), wird dem Angebot ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 DSGVO beigefügt.
Artikel 19. Kunden mit Sitz außerhalb Frankreichs
Für einen steuerpflichtigen Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, insbesondere in der Schweiz, unterliegen die Dienstleistungen nicht der französischen Mehrwertsteuer (Artikel 259-1° des Code général des impôts [französisches Steuergesetzbuch]); der Kunde entrichtet gegebenenfalls die in seinem Land geschuldete Steuer (in der Schweiz die Bezugsteuer). Der Kunde teilt seine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (UID in der Schweiz) mit. Zölle, Einfuhrabgaben und Bankgebühren gehen zu seinen Lasten. Die Verzugszinsen und die Pauschale nach Artikel 5 gelten unabhängig vom Land des Kunden.
Artikel 20. Anwendbares Recht und Streitigkeiten
Diese AGB und die ihnen unterliegenden Verträge unterliegen französischem Recht, auch wenn der Kunde seinen Sitz in der Schweiz oder einem anderen Land hat, unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts (CISG) und, für Schweizer Kunden, der Bestimmungen des Obligationenrechts, insbesondere dessen Artikel 404, soweit gesetzlich zulässig.
Die Parteien bemühen sich während 30 Tagen ab der schriftlichen Beanstandung um eine gütliche Einigung. Andernfalls ist für jede Streitigkeit ausschließlich die Handelskammer des Tribunal judiciaire de Mulhouse (Frankreich) zuständig, auch für Kunden mit Sitz in der Schweiz gemäß Artikel 23 des Lugano-Übereinkommens vom 30. Oktober 2007.
Artikel 21. Sprache
Diese AGB sind in französischer Sprache abgefasst. Im Falle einer Übersetzung ist allein die französische Fassung maßgeblich.
Letzte Aktualisierung: 25. Oktober 2026.